Kinderwunschbehandlung: Was ist erlaubt? Was verboten?

In Deutschland regeln das Embryonenschutzgesetz und das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik die Anwendung von Fortpflanzungstechniken sowie den Umgang mit Embryonen.

Neben diesen Gesetzen gelten die Richtlinien der Bundesärztekammer und des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA).

Nach dem Gesetz erlaubte Methoden sind:

  • Die Übertragung von Samen des Partners
  • Die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) durch Fachärzte
  • Die Übertragung von bis zu drei befruchteten Eizellen oder Embryonen in einem Zyklus
  • Das Einfrieren von Eizellen im Vorkernstadium
  • Die Übertragung von Samen eines Spenders nach ärztlicher und juristischer Beratung unter bestimmten Voraussetzungen
  • Die Präimplatationsdiagnostik nach ausführlicher Beratung sowie nach Zustimmung einer Ethikkommission

Verbotene Methoden sind:

  • Die Verwendung fremder Eizellen
  • Die Leihmutterschaft
  • Experimente an Embryonen (einschließlich Klonen)
  • Die Geschlechterauswahl bei Spermien (außer bei schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten)
  • Die Verwendung von Samen bereits Verstorbener
Füße

Forschung

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Und wer zahlt?

Wenn es nicht klappt mit dem Schwangerwerden, versuchen viele Paare es irgendwann mit einer künstlichen Befruchtung. Diese Verfahren sind zum Teil aufwändig – und entsprechend teuer.

Methoden, mit denen man der Ursache des unerfüllten Kinderwunsches auf den Grund geht, sowie reine medikamentöse Behandlungen werden von den Krankenkassen bezahlt.

Werden dann weiterführende Maßnahmen wie eine Insemination oder eine IVF/ICSI geplant, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzung jeweils 50 Prozent der Kosten.

Krankenkassen übernehmen die Hälfte der Kosten, wenn das Paar verheiratet ist, beide über 25 Jahre alt sind, aber unter 40 (Frau) bzw. 50 (Mann).

Die Kostenübernahmen der privaten Krankenkassen richten sich nach den jeweiligen Verträgen und werden im Einzelfall entschieden. Die Kriterien sind nicht ganz so streng wie bei den gesetzlichen: Paare müssen beispielsweise nicht verheiratet sein. Private Kassen zahlen meist auch für mehr Versuche – vorausgesetzt, sie haben eine Chance auf Erfolg.

Es kann teuer werden

Ist »nur« eine Insemination notwendig belaufen sich die Kosten pro Behandlung auf zirka 200 Euro. Da die meisten Frauen vorher Hormone nehmen, steigen die Kosten pro Inseminationsversuch auf knapp 1.000 Euro.

Für eine IVF verlangen Kinderwunschmediziner im Schnitt 3.000 Euro; für eine Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) rund 3.600 Euro.

Eine Kinderwunschbehandlung kann für Paare also eine immense finanzielle Belastung sein.

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