Macht heiraten jetzt vielleicht doch Sinn?

Selbstverständlich ist eine Schwangerschaft keine Krankheit. Dennoch passiert im Körper der Partnerin einiges, das ihr seelisches und körperliches Wohlbefinden aus dem Gleichgewicht bringen kann. Mit Nebenwirkungen, die anstrengend sein können – für sie, wie für ihn.

Nachfolgend ein paar Punkte, die Sie in ihren Überlegungen einbeziehen sollten.

Wie verhält es sich mit dem Sorgerecht?

Wer verheiratet ist, bekommt automatisch das gemeinschaftliche Sorgerecht für das Kind. Als unverheiratetes Paar kann man beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen – auch schon vor der Geburt. Wenn man das nicht tut, liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter.

Der Familienname unseres Kindes: nicht immer einfach

Einfach ist es, wenn Sie noch vor der Geburt heiraten und sich für einen gemeinsamen Nachnamen entscheiden – dann erhält das Kind automatisch diesen Namen als Geburtsnamen.

Wenn Sie beide ihren Nachnamen nach der Heirat weiter tragen wollen, müssen Sie gegenüber dem Standesamt in einer Erklärung den Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Also entweder den Namen der Mutter oder des Vaters. Genauso ist es bei nicht verheirateten Paaren mit gemeinsamem Sorgerecht: Sie geben diese Erklärung über den Kindsnamen beim Standesamt ab.

Bei alleinigem Sorgerecht erhält das Kind den Namen des Elternteils, das das Sorgerecht innehat.

Kann ich Steuern sparen?

Ein wichtiger Grund, warum viele überlegen zu heiraten, heißt Steuer sparen. Steuerliche Vorteile gibt es für Verheiratete im Prinzip nur, weil Sie sich gemeinsam veranlagen lassen können und dann das sogenannte »Ehegatten-Splitting« zum Tragen kommt. Diese Form der Veranlagung ist umso attraktiver, umso größer die Einkommensunterschiede zwischen den Partnern sind.

Bei den steuerlichen Freibeträgen hingegen macht es keinen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht: Jedem Elternteil stehen die Freibeträge für Kinder je zur Hälfte zu.

Entscheidungen fürs Kind

Kindergarten, Schulform, Konfirmation – darüber entscheidet derjenige, der das Sorgerecht besitzt. Also ist es egal, ob Eltern verheiratet sind oder nicht – solange sie das gemeinsame Sorgerecht haben, entscheiden sie auch gemeinsam.

Bei Entscheidungen über ärztliche Behandlungen ist es grundsätzlich genauso: Der, der das Sorgerecht hat, entscheidet.

Ausnahme ist der Notfall, in dem schnell entschieden werden muss: Dann darf jedes Elternteil allein entscheiden. Auch der ohne Sorgerecht.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Heirat von Vorteil

Unverheiratete Eltern werden rechtlich wie Alleinstehende behandelt, also auch bei den Sozialversicherungen: Eine beitragsfreie Familienversicherung des Partners ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.

Kinder können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen über einen Elternteil beitragsfrei mitversichert werden.

Ebenso im Erbfall

Im Erbrecht werden unverheiratete Paare besonders benachteiligt: Stirbt ein Partner, geht der andere leer aus. Nicht eheliche Partner erben nur dann, wenn der Verstorbene das in einem Testament festgelegt hat.

Immerhin sind die Kinder von verheirateten und unverheirateten Paaren gleichberechtigt.

Vor dem Gesetz zwei Fremde: Rechtlich stehen unverheiratete Paare so, als hätten sie sich nie gekannt. Für sie heißt es: vorsorgen.

Verheiratete Paare werden bei der Rente besser gestellt

Wer nicht verheiratet ist und seinen Partner auch im Fall des eigenen Ablebens absichern möchte, muss dies privat tun. Weder in der gesetzlichen Renten- noch in der Unfallversicherung kommt der nicht eheliche Partner vor. Der Hinterbliebenenschutz der Riesterrente steht ebenfalls nur Ehegatten und Kindern zu.

Schulden sind individuell zu betrachten

Ob verheiratet oder nicht: Wenn der Partner Schulden hat, muss der andere nicht dafür geradestehen. Es sei denn, man hat gemeinsam einen Vertrag unterzeichnet.

Beim Unterhalt steht das Wohl des Kindes im Fokus

Trennt sich das Paar, spielt es für den Kindesunterhalt keine Rolle, ob man verheiratet war oder nicht. Gleiches gilt für den Betreuungsunterhalt: Der Elternteil, der das Kind betreut, hat drei Jahre Anspruch auf Unterhalt durch den Ex-Partner.

Jeder muss für sich entscheiden

Bezogen auf harte Fakten, wie Steuer, Rente, usw. birgt eine Ehe in Summe also immer noch rechtliche und finanzielle Vorteile.

Dennoch sollten das natürlich nicht die Motive für die Heirat sein. Dazu gehen Ehen viel zu oft schief – jede dritte wird geschieden – und dann überwiegen oft die Ansprüche die vorher genossenen finanziellen Vorteile.

Nur fürs Kind brauchen Sie nicht zu heiraten, denn nichteheliche Kinder sind ehelichen gleich gestellt. Letztlich geht’s nur um Sie, Ihre Partnerin – und das Gefühl namens Liebe.

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