Mit Hilfe der Medizin zum Wunschkind

Viele Wege, ein Ziel. Vielen Paaren, die auf herkömmlichen Weg kein Kind vergönnt ist, kann mit Hilfe der modernen Medizin der Kinderwunsch erfüllt werden. Finden Sie hier einen Überblick über die in Deutschland praktizierten Methoden.

Wenn ein Paar auf natürlichem Weg nicht schwanger wird, kann unter Umständen die Kinderwunschmedizin helfen. Vorher muss natürlich der Ursache für die Unfruchtbarkeit auf den Grund gegangen werden:  Sind es Hormonstörungen bei ihr oder bei ihm, organische Störungen oder einfach nur Stress?

Der Diagnose folgt die Beratung durch den Arzt

Der eigentlichen Behandlung geht die Diagnose, gefolgt durch eine umfassende Information und Beratung durch den Mediziner, voraus. Denn in der heutigen Kinderwunschmedizin gibt es sehr unterschiedliche Therapieansätze.

Hormonbehandlung: Hierbei werden Hormonpräparate eingenommen, die die Eizellreifung anregen. Ist der Follikel groß genug, wird der Eisprung mit einem weiteren Hormon ausgelöst. Die Befruchtung erfolgt dann entweder durch Geschlechtsverkehr oder mit Hilfe der Insemination.

Samenübertragung (Insemination): Extra aufbereitete Samenzellen werden an den fruchtbaren Tagen mit einem dünnen Katheter durch den Muttermund direkt in die Gebärmutterhöhle eingebracht. Der häufigste Grund für die Anwendung einer Insemination ist eine leichte Fruchtbarkeitsstörung des Mannes, beispielsweise eine zu geringe Anzahl oder zu wenig bewegliche Spermien.

IVF (In-Vitro-Fertilisation): Nach einer Hormonbehandlung werden der Frau Eizellen aus dem Eierstock entnommen und mit dem Samen des Mannes in eine Petrischale gegeben. Entwickeln sich daraus mehrzellige Embryonen, werden maximal drei davon in die Gebärmutter eingesetzt (Embryotransfer). Die Befruchtung von Ei- und Samenzelle erfolgt also außerhalb der Gebärmutter in einem Schälchen.

Diese Methode wird beispielsweise bei einem Eileiterverschluss der Frau oder bei sehr stark eingeschränkter Qualität der Samenzellen angewendet, oder wenn es durch eine Insemination nicht zu einer Schwangerschaft gekommen ist. Bei Frauen unter 35 Jahren wird empfohlen, nur zwei befruchtete Eizellen zurückzusetzen. So kann das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft vermindert werden.

Wissenswert

Viel Technik, wenig Romantik. Bei vielen Kinderwunschproblemen ist zwar Hilfe möglich – aber einige Verfahren können Körper und Psyche belasten und zudem teuer werden. Deshalb ist es so wichtig, sich vorab gut zu informieren.

IVM (In-Vitro-Maturation): Die In-Vitro-Maturation ist eine Variante der In-Vitro-Fertilisation. Der Unterschied ist die Entnahme unreifer statt reifer Eizellen. Für die IVM ist nur eine niedrige und kurze Hormonstimulierung notwendig, insofern können Nebenwirkungen und Risiken der Hormontherapie für die Frau verringert werden.

Die noch unreifen Eizellen werden aus dem Eierstock entnommen, reifen ein bis zwei Tage in der Petrischale nach und werden anschließend befruchtet. Nach zwei weiteren Tagen werden die befruchteten Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt.

Intratubarer Gametentransfer (GIFT): Bei einer Bauchspiegelung werden Eizellen abgesaugt und direkt mit zuvor aufbereiteten Samenzellen in den Trichter (Tube) des Eileiters eingebracht. Die Befruchtung findet also im Körper der Frau statt, der Unterschied zur IVF und IVM. GIFT findet bei langer Sterilität der Frau, männlichen Fertilitätsstörungen und bei bestimmten Formen der Endometriose Anwendung.

ISCI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion):  Eine Samenzelle wird mit einer speziellen Technik direkt in eine Eizelle eingeführt und dann wie bei der IVF Embryonen in die Gebärmutter transferiert.  Eine Methode, die dann angewendet wird, wenn die Spermienqualität und -menge für eine Insemination oder IVF nicht ausreicht. Die Samenzellen sind dann nicht in der Lage die Hülle der Eizelle zu durchdringen.

Kryokonservierung: Allgemein versteht man darunter das Einfrieren und Lagern von Zellen in flüssigem Stickstoff. In der Kinderwunschbehandlung nutzt man dieses Verfahren zum Aufbewahren von Spermien und befruchteten Eizellen. Bei der hormonellen Stimulation werden durchschnittlich drei bis zehn Eizellen gewonnen. Dies ist erforderlich, da nicht alle Eizellen für die Befruchtung geeignet sind.

Pro IVF-Zyklus dürfen dann aber nur maximal drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingesetzt werden, um das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft zu begrenzen. Wenn bei einer Befruchtung der Eizellen in mehr als drei Eizellen Samenzellen eingedrungen sind, aber noch keine Verschmelzung der Erbanlagen stattgefunden hat, besteht die Möglichkeit, diese Zellen einzufrieren.

In diesem »Vorkernstadium« gilt die Eizelle mit dem Spermium noch nicht als Embryo. Die Eizellen können in späteren Zyklen aufgetaut werden und nach der Verschmelzung der Kerne in die Gebärmutter zurückgesetzt werden.

Embryos dürfen entsprechend dem Embryonenschutzgesetz nicht eingefroren werden.

Und wer zahlt die Kinderwunschbehandlung?

Die Kosten für Untersuchungen, mit denen die Ursache der Kinderlosigkeit gefunden werden soll, werden meist sowohl von den gesetzlichen und als auch von den privaten Krankenkassen vollständig übernommen.

Medikamente zur Hormoneinstellung und Stimulation der Eierstöcke werden von vielen Kassen nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt. Findet die hormonelle Stimulation vor einer Samenübertragung, In-Vitro-Fertilisation oder ICSI statt, gehört sie zur jeweiligen Kinderwunschbehandlung.

Die Kostenbeteiligung der Krankenkasse hängt dann von der Art der Behandlung sowie davon ab, ob das Paar gesetzlich oder privat versichert ist.

Gesetzlich Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sich ihre Krankenkasse an »Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft« beteiligt. Hierfür müssen sie vor Beginn der Behandlung ihrer Krankenkasse einen Behandlungsplan vorlegen. Im Allgemeinen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten.

Um in den Genuss von Unterstützung zu kommen, gibt es Vorbedingungen.

Folgende Voraussetzungen müssen gesetzlich Versicherte erfüllen:

  • Das Paar ist verheiratet, und es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet. Unverheiratete müssen die Kosten selber tragen.
  • Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt, die Frau höchstens 40, der Mann höchstens 50 Jahre alt.
  • Die Behandlung muss medizinisch sinnvoll und aussichtsreich sein.
  • Beide Partner haben vor der Behandlung einen HIV-Test machen lassen.

Die Regelungen der privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass bei dem/der Versicherten eine organische Ursache für die Unfruchtbarkeit gefunden wird. Lässt sich diese nicht feststellen, ist die Krankenkasse nicht verpflichtet, Kosten für die Behandlung zu übernehmen. Je nach Versicherungsvertrag gelten keine Altersgrenzen, und die Anzahl der Versuche ist – wenn nicht anders vereinbart – nicht pauschal vorgegeben.

Also: Vor Beginn einer Behandlung die Kostenübernahme einzelner Behandlungen mit der Kasse klären!

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